Verwaltungsverfahrensgesetz:
Die rechtlichen Vorgaben zur praktischen Umsetzung
(Für Neu- und Quereinsteigende)
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In diesem Kurs lernen Sie:
Einführung
Prof. Dr. Andreas Westermeier
Kursvorschau
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Lerneinheiten
Zertifikat
für Ihren nächsten Karriereschritt
ca. 2 Tage
Lernaufwand
(äquivalent zu ca. 2 Seminartagen)
Lernaufwand
Interaktiv
Selbstlernfragen nach jeder Einheit
Klicken Sie auf das Plus-Zeichen (+), um die vollständigen Kapitelinhalte zu sehen.
Übersicht der Kurskapitel und Lerneinheiten
- Was sind die Unterschiede zwischen Öffentlichem Recht (Strafrecht) – Zivilrecht?
- Was ist das Verwaltungsrecht? (VwVfG , Verwaltungsrecht BT, VwGO)
- Warum brauche ich das Verwaltungsverfahrensgesetz?
- Die Handlungsoptionen der öffentlichen Verwaltung
- Der individuelle Verwaltungsakt (§35 VwVfG)
- Anordnung der sofortigen Vollziehung (§80 VwGO)
- Die Allgemeinverfügung (§35 VwVfG)
- Wer ist eigentlich zuständig? (§§ 3, 20, 21 VwVfG)
- Wie gehe ich vor? – Das Verfahren (§§ 22, 24, 28 VwVfG)
- Welche Formerfordernisse sind einzuhalten? (§§ 37, 39, 41 VwVfG)
- Wann darf ich einen Verwaltungsakt erlassen? – Rechtsgrundlage
- Was sind unbestimmte Rechtsbegriffe?
- Welches Ermessen habe ich? (§40 VwVfG)
- Kann mein Ermessen eingeschränkt sein? (§40 VwVfG)
- Welche Ermessensfehler gibt es? (§40 VwVfG)
- Wie kann ich den Verwaltungsakt feinjustieren? – Die Nebenbestimmungen (§36 VwVfG)
- Wie kann ich den Verwaltungsakt feinjustieren? Teil 2: Die Nebenbestimmungen – Auflage (§36 VwVfG)
- Rücknahme, Widerruf und Wiederaufgreifen des Verfahrens – Allgemein
- Rücknahme nach § 48 VwVfG
- Widerruf nach § 49 VwVfG
- Wiederaufgreifen des Verfahrens (§51 VwVfG)
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