Verwaltungsverfahrensgesetz:
Die rechtlichen Vorgaben zur praktischen Umsetzung
(Für Neu- und Quereinsteigende)

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Verwaltungsverfahrensgesetz

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In diesem Kurs lernen Sie:

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Was ist das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)?
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Was ist ein Verwaltungsakt?
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Wie läuft ein Verwaltungsverfahren ab?
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Welches Ermessen habe ich?
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Wie nehme ich einen Verwaltungsakt zurück?

Einführung

Das Verwaltungsverfahrensgesetz ist die Grundlage für das Handeln aller Mitarbeitenden jeder Behörde und öffentlicher Einrichtung. Es regelt alles, was die Verwaltung tun darf und wie sie es tun darf. Als Neu- und Quereinsteigende in die öffentliche Verwaltung ist es daher einerseits unumgänglich und zugleich eine hilfreiche Stütze für den neuen Arbeitsalltag. In diesem Onlinekurs übersetzt Ihnen Ihr Referent Prof. Dr. Westermeier die rechtlichen Vorgaben des Gesetzestextes in praktische Handlungsweisen für Ihren Arbeitsalltag. Die Kombination aus Berufserfahrung im öffentlichen Dienst und eigener Lehrerfahrung schafft einen leichten Umgang mit dieser sonst schweren rechtlichen Materie.
Andreas Westermeier
Ihr Referent

Prof. Dr. Andreas Westermeier

Prof. Dr. Andreas Westermeier ist promovierter Volkswirt, diplomierter Betriebswirt und Volljurist und bringt viele Jahre Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung mit. Seit 2020 ist er als Professor für das Lehrgebiet „Recht und Management“ an der Westfälischen Hochschule tätig.
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21

Lerneinheiten

Zertifikat

für Ihren nächsten Karriereschritt

ca. 2 Tage

Lernaufwand
(äquivalent zu ca. 2 Seminartagen)

Lernaufwand

Interaktiv

Selbstlernfragen nach jeder Einheit

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Übersicht der Kurskapitel und Lerneinheiten

  • Was sind die Unterschiede zwischen Öffentlichem Recht (Strafrecht) – Zivilrecht?
  • Was ist das Verwaltungsrecht? (VwVfG , Verwaltungsrecht BT, VwGO)
  • Warum brauche ich das Verwaltungsverfahrensgesetz?
  • Die Handlungsoptionen der öffentlichen Verwaltung
  • Der individuelle Verwaltungsakt (§35 VwVfG)
  • Anordnung der sofortigen Vollziehung (§80 VwGO)
  • Die Allgemeinverfügung (§35 VwVfG)
  • Wer ist eigentlich zuständig? (§§ 3, 20, 21 VwVfG)
  • Wie gehe ich vor? – Das Verfahren (§§ 22, 24, 28 VwVfG)
  • Welche Formerfordernisse sind einzuhalten? (§§ 37, 39, 41 VwVfG)
  • Wann darf ich einen Verwaltungsakt erlassen? – Rechtsgrundlage
  • Was sind unbestimmte Rechtsbegriffe?
  • Welches Ermessen habe ich? (§40 VwVfG)
  • Kann mein Ermessen eingeschränkt sein? (§40 VwVfG)
  • Welche Ermessensfehler gibt es? (§40 VwVfG)
  • Wie kann ich den Verwaltungsakt feinjustieren? – Die Nebenbestimmungen (§36 VwVfG)
  • Wie kann ich den Verwaltungsakt feinjustieren? Teil 2: Die Nebenbestimmungen – Auflage (§36 VwVfG)
  • Rücknahme, Widerruf und Wiederaufgreifen des Verfahrens – Allgemein
  • Rücknahme nach § 48 VwVfG
  • Widerruf nach § 49 VwVfG
  • Wiederaufgreifen des Verfahrens (§51 VwVfG)

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