Arbeits- und Tarifrecht

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Arbeits- und Tarifrecht

In Deutschland regelt das Arbeits- und Tarifrecht die Beziehungen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Es umfasst Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge, die die Rechte und Pflichten beider Parteien festlegen.

Unterscheidung zwischen Arbeits- und Tarifrecht

Zur Unterscheidung der verschiedenen Arbeitnehmergruppen muss zunächst zwischen Arbeits- und Beamtenrecht differenziert werden. Die größten Unterschiede liegen in der Rechts- und Vertragsform. Das Arbeitsrecht ist dem Privatrecht (Zivilrecht) zugeordnet und es wird ein Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden abgeschlossen. Das Beamtenrecht unterliegt dem öffentlichen Recht. Hierbei handelt es sich um ein Dienst- und Treueverhältnis, zu welchem Beamt:innen ernannt werden müssen. Arbeitnehmenden unterliegt das Recht zu streiken, während verbeamtete Personen einem Streikverbot unterliegen.

Das Tarifrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden in bestimmten Branchen und Berufen durch Tarifverträge. Diese werden von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt und können Löhne, Arbeitszeiten, Urlaub und andere Arbeitsbedingungen regeln. Arbeitnehmende, die von einem Tarifvertrag betroffen sind, sind dazu verpflichtet, sich an die darin festgelegten Regelungen zu halten, während Arbeitgebende verpflichtet sind, sie umzusetzen.

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Der Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, welche abzugrenzen ist von einem Dienstvertrag. Bei einem Arbeitsvertrag ist der Arbeitnehmende dem Arbeitgebenden seine Arbeitsleistung schuldig und wird für diese gemäß vertraglicher Regelungen bezahlt. Ein Dienstvertrag hingegen ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, bei dem eine Person (Dienstleistende:r) eine Dienstleistung gegen Bezahlung erbringt.

Es ist möglich, dass ein Dienstvertrag als Deckmantel für eine Scheinselbstständigkeit genutzt wird, indem der Arbeitnehmende als selbstständige:r Dienstleistender:in dargestellt wird, obwohl er:sie in Wirklichkeit ein:e abhängige:r Arbeitnehmende:r ist. Dies geschieht häufig, um die Pflichten des Arbeitgebenden zu umgehen, wie z.B. Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, Kündigungsschutz zu gewähren oder Arbeitszeiten und -bedingungen zu reglementieren. Scheinselbstständigkeit ist somit eine Straftat, da Arbeitnehmerrechte, Steuer- und Sozialversicherungspflichten missachtet werden.

Für einen Vertrag unter dem Arbeitsrecht ist es wichtig zu beachten, dass dieser nicht einfach verfasst werden kann, wie es der Arbeitgebende möchte. Übergeordnete Rechtsquellen müssen als erstes bedient werden, bevor der Arbeitsvertrag gilt. Hierzu zählen das Grundgesetz, das Bundesrecht, das Landesrecht und die Dienstvereinbarung.

Arbeits- und Tarifrecht

Das Befristungsrecht

Um Arbeitsverträge zu befristen, müssen Befristungen immer einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden: der kalendermäßigen Befristung, der Zweckbefristung oder der auflösenden Bedingung. Die kalendermäßige Befristung tritt dann auf, wenn die Anstellung einer Person von Anfang an auf eine bestimmte Dauer begrenzt wird.

Zweckbefristung bedeutet, dass eine Anstellung solange gültig ist, bis ein Ereignis eintritt, wobei der genaue Zeitpunkt des Ereignisses nicht festgelegt ist. Eine auflösende Bedingung hat eine ähnliche Bedeutung wie die Zweckbefristung, jedoch ist es hier nicht sicher, dass das zukünftige Ereignis auch wirklich eintritt. Als Beispiel kann der fristgemäße Abschluss der Bebauung eines Grundstückes angeführt werden. Die auflösende Bedingung des Vertrages wäre hier das Nichteinhalten der Frist. Das heißt, dass der Bauvertrag nur dann aufgelöst wird, wenn die Frist nicht eingehalten werden kann.

Auch wird ein in Schriftform gegebenes Schreiben benötigt, um der Befristung tatsächliche Gültigkeit zu verleihen. Hier müssen alle relevanten Angaben angegeben werden, wie beispielsweise der Zeitpunkt der Aufsetzung, die Zustimmung beider Parteien und die jeweiligen Unterschriften.

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Die Arbeits- und Lohnzahlungspflicht

Um den vertraglichen Bedingungen auch seitens der Arbeitgeber:innen nachzukommen, sind diese verpflichtet, die Lohnzahlung pünktlich zu einem festgelegten Zeitpunkt zu zahlen. Dazu zählt das monatliche Entgelt, aber auch Sonderzahlungen, wie Erfolgsprämien.

Andersrum ist die Arbeitnehmer:in dazu verpflichtet, ihre “Fixschuld”, die Arbeitsleistung, zu erbringen. Dies kann als Voraussetzung dafür gesehen werden, dass sie im Gegenzug den Lohn erhält.

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Über die Autorin

Victoria Woodford

Victoria Woodford leitet den Marketing-Bereich bei academa. Sie bringt mehrere Jahre Berufserfahrung mit und beschäftigt sich schon lange mit dem digitalen Lernen. Zur Aufgabe hat sie es sich selbst gesetzt, die Marke academa erfolgreich weiterzuentwickeln und der öffentlichen Verwaltung zugänglich zu machen.
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