BMBF-Förderungen: Die Erstellung des Projektantrags

Dieser Beitrag wird Ihnen von academa zur Verfügung gestellt. Unsere digitalen Weiterbildungsformate wurden speziell für Mitarbeitende in der öffentlichen Verwaltung entwickelt.

BMBF-Förderungen: Die Erstellung des Projektantrags

Zu den Aufgaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gehören primär zwei große Bereiche. Einerseits kümmert sich das BMBF um Ausbildungsförderung, außerschulische Bildung und Weiterbildung. Jedoch gehört auch die finanzielle Forschungs- und Wissenschaftsförderung zu den größten Zuständigkeiten des BMBF. Wie alle Fördermittelgeber in Deutschland hat auch das BMBF eigene Anforderungen und Ansprüche, welche eingehalten werden müssen, um erfolgreich Fördermittel zu beantragen und anschließend zu erhalten.

Erstellung und Ablauf des Projektantrags

Für den Ablauf eines Förderantrags beim BMBF ist zu beachten, dass durch ein zweistufiges Verfahren zunächst eine Vorqualifizierung und -auswahl getroffen wird. So wird entschieden, welche Projekte die Möglichkeit bekommen, einen Förderantrag einzureichen. 

Die erste Stufe bildet das Einreichen einer Projektskizze. In dieser sollten Daten zu Forschungsvorhaben, finanziellem Umfang, Dauer etc. angegeben sein, um eine bestmögliche Bewertung seitens des BMBFs zu erhalten. Diese Bewertung erfolgt an zwei Stichtagen im Jahr, das Ergebnis der Bewertung wird jedoch erst 2-3 Monate nach diesen veröffentlicht.

Wird die Projektskizze positiv bewertet, folgt nun die Erstellung des Vollantrags. Dieser unterscheidet sich von der Skizze vor allem darin, dass hier die konkrete Umsetzung und der Verwertungsplan im Vordergrund stehen. Ein Verwertungsplan umfasst die Erfolgsaussichten und Nutzungsmöglichkeiten der Durchführung und Ergebnisse während und nach Abschluss des Projektes. 

Der Vollantrag wird über das Internet-Portal easy-Online erstellt und anschließend eingereicht. Durch den Antragsprozess werden Sie bei der Bearbeitung automatisch vom System geleitet. Für den Fall, dass Ihnen doch ein Fehler unterläuft, gibt es einen automatisierten Meldungsbereich. 

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Der Zuwendungsbescheid

Bei Vollständigkeit des Antrags und Erfüllung aller formalen Kriterien erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Dieser enthält die Zusage über eine Förderung des eingereichten Projektvorhabens. Ein Bescheid besteht aus verschiedenen Teilen. Zu Beginn steht der Betreff mit der Zusage der Förderung. Dann wird die ausführende Stelle, also der Zuwendungsnehmer, genannt. Auch wird hier auf die eingereichten Unterlagen für die Bewerbung verwiesen und Bezug genommen. 

Anschließend werden die Anlagen des Bescheids genannt. Dazu gehören die Nebenbestimmungen, der Gesamtfinanzierungsplan, Vordrucke zu benötigten Dokumenten wie beispielsweise die Empfängnisbestätigung und das Muster der Belegliste als Anlage zum Verwendungsnachweis. Auf den folgenden Seiten werden weitere Informationen und Hinweise aufgelistet. Hier wird die maximale Höhe der Projektförderung/Zuwendung definiert. Dieser Höchstbetrag ist von der Prüfung der Verwendungsnachweise abhängig.

Wichtig ist, dass die Zuwendung an die Angaben auf dem Projektantrag, also zweckgebunden ist. Das heißt, nach der Beantragung der Fördermittel kann an der Höhe und am Zweck der Zuwendung nichts mehr verändert werden.

Weiterhin werden der Zeitraum, auch Bewilligungszeitraum genannt, und eine mögliche gestaffelte Verfügungsstellung der Zuwendung festgelegt. Der Zeitraum ist vor allem relevant für die verursachten Ausgaben, da diese im Bewilligungszeitraum angefallen sein müssen. Nur so gilt der Anspruch auf die Zuwendung.

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Die Zahlungsanforderung

Um anschließend auch eine Zahlung zu erhalten, muss der Zahlungsempfänger selbst aktiv werden und die Zahlung anfordern. Diese Anforderung kann mit dem Onlinetool profi-Online maschinell erstellt werden und wird nach Ausfüllung an das BMBF gesendet. 

Auch für die Zahlungsanforderung müssen wieder einige Angaben gemacht werden. So wird z. B. gefordert, darzulegen, welche Ausgaben bisher bereits erfolgt und welche noch für das laufende Haushaltsjahr zu tätigen sind. Damit wird gezeigt, wie viel Anspruch auf Zahlungen und offener Bedarf für finanzielle Mittel noch besteht. 

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BMBF-Förderungen: Digitale Weiterbildung mit academa

Für Erfolg im Prozess zur Beantragung von Fördermitteln beim BMBF ist also einiges zu beachten. Viele Angaben müssen gemacht und Regeln im Ablauf beachtet werden. 

Um noch weitere Informationen zu erhalten und auch Übungsmaterial zur Wissensaneignung und -wiederholung nutzen zu können, nutzen Sie unseren Kurs “BMBF-Förderungen: Von der Einwerbung bis zur Abrechnung” mit Frau Dr. Andrea Greven. Hier werden alle Rahmenbedingungen und benötigten Prozessschritte erklärt, um Sie für den Umgang mit einem von Deutschlands größten Fördermittelgebern fit zu machen. 

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Über die Autorin

Dr. Andrea Greven

Frau Dr. Andrea Greven ist Diplom-Verwaltungswirtin (FH), Deutschlands führende Referentin für Förder- und Drittmittelmanagement und bringt zehn Jahre Berufserfahrung mit, in denen sie unter anderem die fördermittelstärkste Drittmittelabteilung Europas leitete.
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