DFG-Förderungen:
Förderformate und Grundlagenwissen zur DFG
Dieser Beitrag wird Ihnen von academa zur Verfügung gestellt. Unsere digitalen Weiterbildungsformate wurden speziell für Mitarbeitende in der öffentlichen Verwaltung entwickelt.
Verwaltungslexikon
DFG-Förderungen:
Förderformate und Grundlagenwissen zur DFG
Der Aufbau des VVG
Die DFG ist durch zwei Organe, den Vorstand und die Mitgliederversammlung organisiert und wird durch weitere Gremien, den Senat, den Hauptausschuss, die Geschäftsstelle, die Gutachter:innen und die Fachkollegien unterstützt.
Die anfallenden Aufgaben werden durch die einzelnen Instanzen übernommen. Die Mitgliederversammlung legt die Grundsätze fest und wählt den Präsidenten des Vereins. Der Senat berät und beschließt die durch die Mitgliederversammlung festgelegten Grundsätze und trifft die wesentlichen Entscheidungen in der Forschungsförderung. Der Hauptausschuss ist für die finanzielle Förderung der Forschung verantwortlich und entwickelt unter anderem den Wirtschaftsplan. Die Geschäftsstelle besteht aus der Vorstandsebene und beinhaltet auch die Verwaltung.
Zur Sicherstellung der Funktionalität der DFG dienen Gutachter:innen, Wissenschaftler:innen und Fachkollegien.
Förderformate
Die DFG bietet eine Vielzahl von Förderprogrammen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an, die in der Regel in Form von Stipendien, Forschungsprojekten oder Drittmitteln für bestehende Projekte bereitgestellt werden.
Die DFG fördert ausschließlich Forschungsprojekte, welche einer hohen wissenschaftlichen Qualität entsprechen. Auch ist es wichtig, dass der oder die beantragende Wissenschaftler:in in der BRD oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland arbeitet. Zudem muss die Einrichtung gemeinnützigen Ursprungs sein oder ihre Forschungsergebnisse in allgemein zugänglicher Form veröffentlichen.
Abrechnung der Fördermittel
Für die Abrechnung von Fördermitteln der DFG ist zu beachten, dass zwischen dem Sonderkontenverfahren für natürliche Personen und privatrechtliche Einrichtungen, dem Einrichtungskontenverfahren für öffentlich-rechtliche Einrichtungen und dem Drittmittelverfahren für Hochschulen unterschieden wird.
Weiter ist zu beachten, dass generell alle Ausgaben abrechenbar sind, wenn sie NACH dem Datum der Bewilligung geleistet werden und auch der Rechtsgrund für die Zahlung nach dem Datum entstanden ist.
Es gibt jedoch eine Reihe von Ausgaben, die nicht übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise Ausgaben für administrative Tätigkeiten und Büromaterial, Betriebs- und Wartungskosten und Reparaturkosten für Geräte, die nicht Eigentum der DFG sind.
Zu den Ausgaben, die abgerechnet werden können, zählen auch einige Sach- und Investitionsmittel. Hierzu zählen Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände, wissenschaftliche Geräte und Software, Publikations- und zentrale Dokumentationsmittel, Reisen und auch Workshops. Für jede dieser Unterkategorien gelten wiederum eigene Regeln, abhängig von der Höhe der Investition und der Art der Einrichtung (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich).
Verwendungsnachweis
Um der DFG über die entstandenen Kosten und Einnahmen zu berichten, müssen Verwendungsnachweise eingereicht werden. Für jedes der drei möglichen Abrechnungsverfahren (Sonderkonten-, Einrichtungskonten-, Drittmittelverfahren) gelten verschiedene Anforderungen dazu, welche Angaben auf dem Verwendungsnachweis gemacht und welche zeitlichen Fristen zur Einreichung beachtet werden müssen. Zum Abschluss eines Projektes muss außerdem ein Schlussverwendungsnachweis eingereicht werden.
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Britt Knautz
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